Riester Rente Beitrag berechnen

Bei der Riester-Rentenversicherung gilt es einen Mindesteigenbeitrag zu zahlen, um die vollen Zulagen und die steuerlichen Vorteile erhalten zu können. Dabei gilt es für die Sparer mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens als Beitrag zu entrichten. Aber es handelt sich nicht um eine verpflichtende Zahlung. Wer weniger zahlt, der erhält entsprechend weniger staatliche Zuschüsse. Wie das konkret im Einzelfall aussieht, soll nun entwirrt werden.

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Riester Rente Beitrag berechnen und anpassen

Riester Rente Beitrag

Riester-Sparer können sich vom eigenen Anbieter berechnen lassen, wie viel es einzuzahlen gilt, um die volle Förderung erhalten zu können. Zugrunde gelegt für die Berechnung wird das eigene Einkommen aus dem letzten Steuerjahr. Wer zum Beispiel ein Einkommen in Höhe von 3000 Euro brutto verdient hat, der sollte 120 Euro im Monat zahlen, um die vollen Vorteile nutzen zu können bzw. die staatlichen Zulagen in voller Höher erhalten zu können. Alles zur Riester Rente bei Arbeitslosigkeit. 

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Jährliche Werte
Vorsorgebetrag 1.600 €
Eigenanteil 776 €
Riester Zulage 824 €
steuerliche Entlastung
jährliche Riesterförderung würde 824,00 €
Förderquote 51 %
Vorjahres Bruttoeinkommen 40.000 €
Verheiratet und zusammen lebend
Kinder vor 01/2008 geboren 2
Kinder ab 01/2008 geboren 1

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Erhöhen, anpassen und nicht gezahlt

Abgerechnet wird in der Regel pro Vertragsjahr. Das bedeutet, dass die Versicherer Sonderzahlungen akzeptieren und eine regelmäßige Zahlung der Beiträge nicht erforderlich ist. Dennoch haben die Anleger Anspruch auf die volle staatliche Zulage vom Staat. Die Anbieter informieren die Versicherten zum aktuellen Stand der Rentenversicherung. Eine Erhöhung kann prinzipiell flexibel mit dem Versicherer vereinbart werden.

  • Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtig
    Damit unmittelbar förderfähig.
    Geboren bin ich am 01.01.1984
    Bruttoeinkommen des letzten Jahres 30.000€.
    Ihr Beitrag 175,00 €/mtl.
    Ihre staatlichen Zulagen 175 €
    Ihre Steuerersparnis 436 €
    Ihr Aufwand nach Zulagen/Steuer 1.489 €
    Gesamtbeitrag 2018 2.100 €
    Staatliche Förderung:611 € von 2.100 €

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Was ist jährlich steuerlich absetzbar

Laut EStG gilt ein steuerlich absetzbarer Höchstbetrag der eingezahlten Beiträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro im Kalenderjahr.Der Mindesteigenbetrag ergibt sich indes aus dem Höchstbetrag und mindert sich um den erforderlichen Zulageanspruch, der sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage ergibt. Riester-Sparer erhalten pro Kind eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Wenn das Kind nach dem Jahre 2008 geboren worden sein sollte, dann gibt es 300 Euro für jedes Kind. Kinder, die noch vor 2008 zur Welt gekommen sein sollten, für die gibt es noch immer 185 Euro um Jahr. Der Zuschuss richtet sich nicht am Einkommen der Versicherten.

Maximale Förderung, auszahlen lassen und Steuer im Alter

Die maximale Förderung als auch die eingezahlten Beiträge gibt es im Alter garantiert zurück. Hinzu kommt, dass die Versicherten selbst während der Ansparphase einen garantierten Mindesteinzins in Höhe von 1,75 Prozent erhalten. Dies gilt zumindest für einen nach 2012 abgeschlossenen Vertrag. Für vor 2012 abgeschlossene Verträge gilt eine Verzinsung des Kapitals von 2,25 Prozent im Versicherungsjahr.

Wie die Riester Rente steuerlich abzusetzen ist, können Sie hier nachlesen. 

Kosten der Rentenversicherung und anderer Sparformen

Die Kosten einer Riester-Rente unterscheiden sich zum Teil erheblich. Denn vor allem bei der Rentenversicherung zahlen Versicherten in den ersten Jahren mit fast 20 Prozent mehr als bei anderen Sparformen der Riesterrente. Kaum über 5 Prozent sind es hingegen bei einer Anlege in Fonds. Der Vorteil hierbei liegt nicht nur in der höheren Rendite, sondern eben auch im garantierten Anspruch der Einzahlungen und Zulagen. Auch hier gilt der erforderliche Mindestbeitrag für Versicherungsnehmer.

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Elternzeit und Elterngeld

Wer sich in der Elternzeit befindet und Elterngeld bezieht, der kann pro Jahr ein Entgeltpunkt im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Das können bis zu 75 Euro in drei Jahren werden. Da es sich bei der Kindererziehungszeit um eine Pflichtversicherung handelt, ändert sich auch im Rahmen einer Riesterrente. Somit handelt es nun sich um eine unmittelbare Förderung wie für einen Arbeitnehmer. Maximal gilt ein Satz in Höhe von 36 Monaten als Bezugsgröße.

Arbeitslosigkeit und Hartz IV

Der Vorteil einer staatlich geförderten Altersvorsorge ist, dass der Anspruch der Einzahlungen auch bei einer Arbeitslosigkeit Bestand hat. Personen, die mit einer unmittelbar berechtigten Person verheiratet sind, die können für einen Sockelbetrag / Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro im Jahr Anspruch auf die gesamte Altersvorsorgezulage. Das gilt auch für Selbständige, die selbst keinen Anspruch besitzen. Maximal können auch in diesem Fall 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden.

Unterschiede in der Rendite

Bei im Jahre 2002 eingeführten Riester-Rente gilt es zwar bei allen förderfähigen Sparformen einzuzahlen. Auch die vom Staat zur Verfügung gestellten Zulagen sind immer dieselben. Einen Unterschied gibt allerdings in der Rendite, da die Kosten je nach Anbieter und Anlageform ganz unterschiedlich ausfallen. Und das auch, wenn die Versicherten die gleichen Beiträge einzahlen. Die Steuerersparnis, die der Staat währende der Einzahlungsphase gewährt, ändert sich mit Beginn der Auszahlung für die Versicherungsnehmer jedoch wieder. Weitere Informationen zur Berechnung, zum Garantiezins, zum Online-Rechner, Fakten zur Förderquote, zur Regelung der EStG und weitere Infos auch auf dieser Seite.

Mehr zur Riester Rente, alle Anbieter und interessante Neuigkeiten hier auf diesen Seiten. 

Rentenbeginn seit 2012

Seit 2012 gilt ein Renteneintrittsalter ab dem 62. Lebensjahr. Wer zum Beispiel noch im Jahr 2011 eine Riester-Rente abgeschlossen haben sollte, der kann noch mit dem 60. Lebensjahr in Rente gehen. Dabei sieht der Staat eine monatliche Leibrente vor, die lebenslang gezahlt wird oder eine einmalige Kapitalauszahlung von 30 Prozent der Ersparnisse. Die Auszahlung der Beiträge und Zulagen wird vom Staat garantiert. Was beim Auswandern zu beachten.

Beitrags Berechnungen

Der Sparer selbst kann festlegen, wie hoch der Beitrag im Einzelfall ausfallen soll. Lediglich der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro im Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben. Ansonsten gelten 4 Prozent des Bruttoeinkommens der Versicherten. Wer mittelbar berechtigt sein sollte, der hat ebenfalls nur 60 Euro zu zahlen.

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