Im Todesfall ist es gewöhnlich so, dass man Hinterbliebenen etwas vererbt. Doch wie läuft es mit einem Vertrag wie der Riester Rente auf der Welt? Wir haben in diesem Artikel das Thema genauer beleuchtet und nehmen Anbieter vom Riester-Vertrag genauer unter die Lupe. Der Artikel bringt weiteren Aufschluss, weil Zeitschriften wie Focus und der Spiegel diese Dinge online erläutern. Neben den nötigen Informationen nehmen wir uns außerdem zwei Tests zur Riester Rente und Anbieter wie DWS vor. Denn der Testbericht hilft bei der Auswahl.
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Die Riesterrente im Verhältnis zu anderer Altersvorsorge
Die Riesterrente ist ein Modell, welches mittlerweile zur 3. Säule der 2. Schicht der Altersvorsorge gehört. Sie ist eine privat finanzierte Rente, bei welcher der Versicherte von staatlichen Zulagen profitiert. Eingeführt wurde sie im Jahr 2001 und sollte als private Möglichkeit bestehen, eine private Altersvorsorge zu schaffen, da die heutige Rentenversicherung lange nicht mehr dem entspricht, wie noch vor ein paar Jahren. Allerdings sind nur bestimmte Personenkreise für den Erhalt der Riesterrentenversicherung befähigt. Die Regelung sieht eine Einteilung in drei Kategorien vor:
- unmittelbar zulageberechtigte Personen (Amtsträger, Pflichtversicherte, ALG II-Empfänger, etc.)
- mittelbar zulageberechtigte Personen (Ehepartner von unmittelbar zulageberechtigen Personen)
- nicht zulageberechtigte Personen (Selbständige ohne Versicherungspflicht, Altersrentner, Studenten)
Um die Förderung zu erhalten, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wozu beispielsweise gehört, dass die Auszahlung in Form einer Leibrente gewährt wird. Die Alternative zu Riesterpolice ist die Rürup Rente.
Riester Rente vererben Test – für den Ehepartner
Sprechen Sie unsere Experten gerne auf das Thema des Erbens an. Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Vertrag zu vererben. Das gilt auch bei anderen Produkten. Besonders empfehlenswert ist auch eine Kombination aus Riester-Rente als auch einer Lebensversicherung. Sinnvoll kann auch eine Sterbeversicherung sein. Dann wird Geld für die Bestattungskosten von der Versicherung gezahlt, Tests und Top Themen, zurück, Fragen rund um die Förderung, private Riester-Rente, Steuern sparen, Steuertipps, was die Stiftung Warentest beim Thema Erben schreibt und Tipps bei der privaten Altersvorsorge und einem Riester-Vertrag.
Kann man die Riester-Rente Vererben – Bestimmungen und Freibeträge zum Thema
Voraussetzung, um die Rente vererben zu können, ist grundsätzlich der Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung innerhalb der Riestervorsorge. Generell wird in unterschiedliche Phasen unterschieden, wann man eine Riesterversicherung vererben kann und wann nicht:
- während der Aufschubphase
- in der Ablaufphase
Wenn der Besitzer der Riester-Rente während der Ansparungsphase verstirbt, kann er das bereits angesparte Kapital vererben, abzüglich der erhaltenen Förderung. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Möchte der Verstorbene sein Guthaben an einen getrennt lebenden Ehepartner vererben, der noch ein Kind hat, wird die Förderung nicht zurückgehalten. Während der Ablaufphase wird die Handhabung bezüglich des vererben ein wenig schwieriger.
Für Kinder und Ehepartner
Ehepartner und Kinder sollten in jedem Fall abgesichert werden, wenn es um das Thema Lebensversicherung geht. Dabei unterscheiden sich vor allem die zwei Varianten Kapitallebensversicherung als auch die Risikolebensversicherung an. Aktuelle Konditionen und Tests sollten ebenfalls überblickt werden, wenn es um den Abschluss der Lebensversicherungen geht. Top Versicherungen, zurück zum Überblick der Riester-Rente, Fonds in der Riester-Rente, Steuern sparen, weitere Themen und Tests, Todesfall Absicherung, Stiftung Warentest Analysen, Versicherungen zum Erben.
Erbfolge laut raklinger.de
Übersicht: Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten | |||
neben 1 Kind | neben 2 Kindern | bei mehr als 2 Kindern | |
bei Zugewinngemeinschaft | 1/4 + 1/4 = 1/2 | 1/4 + 1/4 = 1/2 | 1/4 + 1/4 = 1/2 |
bei Gütertrennung | 1/2 | 1/3 | 1/4 |
bei Gütergemeinschaft | 1/4 | 1/4 | 1/4 |
Wenn es negativ laufen kann – in der Ablaufphase an die Ehefrau / den Ehemann
Hat der Besitzer des Riester-Vertrages bereits einen Teil aus der Riester Rente erhalten, gestaltet sich die Handhabung bezüglich des vererben ein wenig schwieriger. Eine gesetzliche Regelung für diesen Fall gibt es nicht, ist jedoch beispielsweise ein Fondssparplan eingebunden, kann dieser vererbt werden. Hat der Versicherte bereits das 85. Lebensjahr überschritten, kann er den Rest seiner Rente nicht mehr vererben. Ausschlaggebend ist bei dieser Handhabung auch die Rentengarantiezeit, die zwischen 5 und 23 Jahren betragen kann.
Unsere Partner vergleichen >Wohn-Riester kann ebenfalls vererbt werden
Besteht ein Vertrag zum Haus-Riester, wird es noch etwas problematischer. Wenn der Besitzer des Vertrages während der Ansparphase verstirbt, sieht die Regelung vor, die Versicherung wie jeden anderen Riester-Vertrag zu behandeln. Wenn bereits eine Immobilie vorhanden ist, kann es dazu kommen, dass die Hinterbliebenen das Haus aufgeben und den daraus entstehenden Erlös versteuern müssen. Ehepartner oder Kinder können allerdings binnen 12 Monaten zum Eigentümer der Immobilie werden und diese somit behalten. Ein Testvergleich hilft bei der Auswahl.
Die Altersvorsorge kann auch vererbt werden
Im Todesfall sind die Regelungen für einen Riester-Vertrag sehr unterschiedlich, was die Möglichkeit betrifft, diesen zu vererben. Anbieter wie die DWS werden online immer wieder geprüft, wie wir es auch in unserem Artikel getan haben. Wer die Riester Rente vererbt, sollte sich in jedem Fall vorher über den Vertrag informieren und Fachzeitschriften wie Focus und Welt ähnliches genauer lesen. Ein Testvergleich hilft auch weiter, um einen guten Anbieter zu finden. Vor allem, weil es so viele Modelle gibt, die sich im Rententest stellen.
Unsere Partner vergleichen >Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
- Steuerpflichtige Erwerbe 37,8 Mrd. €
- Festgesetzte Steuer 6,8 Mrd. €
- Luftverkehrsteuer
- Beförderte Fluggäste 86 259 074
- Festgesetzte Luftverkehrsteuer 1,1 Mrd. €
Top 10 Irrtümer bei Erbenagelegenheiten laut anwalt.de
- „Irrtum 1: Ohne Testament erbt mein Ehegatte sowieso alles!
- Irrtum 2: Eheleute haben gemeinschaftliches Vermögen und bei Tod gehört jedem die Hälfte davon
- Irrtum 3: Meine Kinder erben sowieso alles. Ich brauche kein Testament.
- Irrtum 4: Als Kind kann ich verlangen, dass meine Eltern mir vorab meinen Erbteil auszahlen.
- Irrtum 5: Wer die Lebensversicherung erhält, regelt das Testament.
- Irrtum 6: Geschenke sind auf den Pflichtteil anzurechnen.
- Irrtum 7: Ein Testament kann man auch am Computer machen!
- Irrtum 8: Ein notarielles Testament hat mehr Rechtskraft als ein handschriftliches Testament.
- Irrtum 9: Enterben heißt, ein Nachkomme bekommt gar nichts.
- Irrtum 10: Wer unter Betreuung steht, kann kein Testament machen!“
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/erben-und-vererben-die-haeufigsten-irrtuemer-im-erbrecht_065996.html
Riester Rente Nachzahlung von Beiträgen – Welche Frist gilt bei der Rente