Riester-Rente für Tierarzt

Rentenversicherungspflichtige Selbstständige sind laut gemäß § 2 Ziff. 8 SGB VI berechtigt eine Riester-Rente abzuschließen. Es gilt die unmittelbare Förderung im Rahmen der staatlichen Förderung. Tierärzte, die nicht selbst riestern können, dürfen mittels indirekter Begünstigung für 5 Euro monatlich eine Altersvorsorge abschließen. Gleichzeitig kann der Veterinär die vollen Zuschüsse ausschöpfen. Wir sind jederzeit unter dem angegebenen Kontaktformular für Sie erreichbar. Dabei erstellen wir Ihnen eine persönliche und unverbindliche Bedarfsanalyse. Wir werden garantiert das passgenaue Produkt für Sie finden! Riester Rente Minijob – Welcher Beitrag in der Steuererklärung Unmittelbare Begünstigung für Veterinär Eigentlich gehören verkammerte Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Steuerberater, … Riester-Rente für Tierarzt weiterlesen