Riester Rente Minijob – Welcher Beitrag in der Steuererklärung
Auch Menschen, die einen Minijob mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Förderung der Riester Rente in Anspruch nehmen. Die Förderung setzt sich aus einer Grundzulage zusammen, die Seit dem Jahr nicht mehr 175, sondern 175 Euro beträgt sowie einer Kinderzulage. Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage von 300 Euro und für Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren wurden 185 Euro. Jugendliche unter 25 erhalten zusätzlich zur Grundlage einen einmaligen Bonus von insgesamt 200 Euro. Riester Rente Minijob. Wir sind jederzeit unter dem angegebenen Kontaktformular für Sie erreichbar. Dabei erstellen … Riester Rente Minijob – Welcher Beitrag in der Steuererklärung weiterlesen
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